Was regelt die Hitzeschutzverordnung?
Die österreichische Hitzeschutzverordnung ist Teil des Arbeitnehmerschutzrechts und verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei hohen Außentemperaturen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Hitzschlag, Kreislaufprobleme und Erschöpfung sind ernsthafte Risiken, besonders bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten im Freien.
Die Verordnung konkretisiert die allgemeinen Schutzpflichten aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und gibt erstmals klare Temperaturschwellenwerte und Mindestmaßnahmen vor. Ziel ist ein einheitlicher Mindestschutzstandard für alle Branchen mit Outdoor-Tätigkeiten.
Ab welcher Temperatur greift die Pflicht?
Die Verordnung unterscheidet mehrere Handlungsstufen anhand der tatsächlich gemessenen oder prognostizierten Außentemperaturen:
- Ab 27 °C: Erste Empfehlungen für Schutzmaßnahmen (Sonnenschutz, Trinkwasser)
- Ab 30 °C: Pflicht zur Bereitstellung ausreichend gekühlten Trinkwassers (mindestens 0,5 Liter pro Stunde und Person)
- Ab 32,5 °C: Verbindliche Schutzmaßnahmen: Hitzepausen, kühlere Pausenräume, angepasste Arbeitszeiten und gegebenenfalls Hitzeschutzkleidung
- Hitzewarnstufe Rot (Extreme Hitze): Möglichkeit der Arbeitsunterbrechung für besonders gefährdete Personengruppen
Die genauen Schwellenwerte können je nach Branche und Art der Tätigkeit (schwere körperliche Arbeit vs. leichte Tätigkeit) variieren. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bestimmt die konkrete Umsetzung.
Welche Maßnahmen sind vorgeschrieben?
Die Verordnung sieht ein Bündel an technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen vor:
Technische Maßnahmen
- Beschattung von Arbeitsplätzen (Sonnensegel, Pavillons, fahrzeuggebundene Sonnendächer)
- Bereitstellung gekühlter oder klimatisierter Aufenthaltsräume für Pausen
- Kühlung von Trinkwasser
Organisatorische Maßnahmen
- Verlagerung körperlich anstrengender Tätigkeiten in die Morgen- oder Abendstunden
- Einplanung zusätzlicher Kurzpausen (Hitzepausen) – empfohlen alle 45 bis 60 Minuten
- Rotation bei sehr belastenden Tätigkeiten
- Information und Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Hitzerisiken
Personenbezogene Schutzausrüstung
Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Asphaltarbeiten, Schweißen im Freien) kann Hitzeschutzkleidung nach EN ISO 11612 oder EN ISO 11611 vorgeschrieben sein. Besonders hervorzuheben sind:
- Leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung aus naturnahen Fasern oder Hochleistungs-Funktionsmaterial
- Sonnenschutzbekleidung mit UPF-Wert (Ultraviolett-Schutzfaktor)
- Kopfbedeckungen mit ausreichendem Sonnenschutz
Schutzausrüstung nach EN ISO 11612
Wer mit Flammen, Flüssigstoffen oder intensiver Strahlungswärme arbeitet, benötigt Schutzkleidung nach EN ISO 11612. Die Norm bewertet den Schutz in mehreren Kategorien:
- A1/A2: Begrenzter Flammenausbreitung
- B: Schutz vor konvektiver Wärme
- C: Schutz vor Strahlungswärme
- D: Schutz vor Aluminiumspritzern
- E: Schutz vor Eisenspritzern
- F: Schutz vor Kontaktwärme
Für Betriebe, die von der Hitzeschutzverordnung betroffen sind und gleichzeitig hitzegefährliche Prozesse durchführen, empfehlen wir eine kombinierte Beratung zu Arbeitsschutz und Schutzkleidung. Texora Workwear Center unterstützt Sie dabei, das passende Produktsortiment für Ihre spezifische Gefährdungslage zu identifizieren.